


Betrieblicher Bildungsscheck für Unternehmen
Der betriebliche Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten ermöglicht.
Dies umfasst Angebote, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln.
Dabei handelt es sich zum Beispiel um Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf/im Unternehmen (z. B. Kommunikation im Unternehmen, Konfliktlösung im Betrieb, Moderation von Teamsitzungen usw.)
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Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck).
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Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten
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Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen
Rufen Sie uns an zu Themen der Beratungsförderung und Umsetzungs-strategien im Rahmen der betrieblichen Personalentwicklung.
0177-7477968
Diese Themen werden aktuell gefördert:
Themengebiet I
Mitarbeiter stärken
Veränderungen können wir im Rahmen des Förderprogramms unternehmensWert: Mensch in den nachfolgenden Handlungsfeldern anstoßen:
I. Personalführung
Eine moderne Personalführung berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten, bindet diese aktiv in Entscheidungen ein und fördert sie unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation.
II. Chancengleichheit + Diversity
Unternehmen schöpfen neue Potenziale, wenn sie den Besonderheiten der eigenen Belegschaft gerecht werden und allen Beschäftigten Entwicklungschancen bieten – unabhängig von Alter, Geschlecht, familiärem oder kulturellem Hintergrund.
III. Wissen & Kompetenz
Wissen muss im Betrieb gehalten und innerbetrieblich weitergegeben werden. Der digitale Strukturwandel erfordert zudem neue Kompetenzen und Qualifikationen. Dafür müssen Beschäftigte gezielt weitergebildet und die Lernmotivation der Belegschaft gefördert werden.
Themengebiet II
Unternehmen stärken
Mit Hilfe der Potentialberatung können Unternehmen in Zusammenarbeit mit unseren Beratern entlang der nachfolgenden zentralen Themenbereichen beteiligungs-orientiert ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie unternehmensspezifische Lösungen erarbeiten:
I. Arbeitsorganisation
Dabei kann es gehen um die Gestaltung und Steuerung von Strukturen und Prozessen im Betrieb, den Einsatz optimierter Arbeitszeitmodelle, interner / externer Kommunikation und Kooperation, die Einführung innovativer Verfahren zur Orientierung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden.
II. Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung
Themen können sein: Personalentwicklung, Qualifizierungs-beratung, Stärkung der Ausbildungsfähigkeit Innovationen durch kompetente Beschäftigte.
III. Digitalisierung
Hier geht es insbesondere um die Gestaltung von Arbeit und Technik.
So beantragen Sie eine Förderung:
Schritt I
Damit wir gemeinsam feststellen können, ob Sie mit Ihrem Unternehmen förderungsfähig sind, brauchen wir zunächst ein paar Eckdaten zu Ihrem Unternehmen.
Vereinbaren Sie hierzu einen kostenlosen Telefontermin mit unseren Beratern.

Schritt III
Der Beratungsprozess
Jetzt geht es los mit der Unternehmensberatung. Je nach Themenschwerpunkt wird die Beratung nun von unseren Beratern durchgeführt.

Schritt II
Erstberatung
Im nächsten Schritt steht der Gang in eine der bundesweit verfügbaren Erstberatungsstellen an. Die Mitarbeiter der Erstberatungsstelle lotsen Sie durch das gewählte Förderprogramm und der Antragstellung.

Schritt IV
Ergebnisgespräch
Sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung erörtern die Erstberatungsstelle gemeinsam mit der Unternehmensführung und Mitarbeiter in einem letzten Schritt des Fördergrogramms gemeinsam das Erreichte.
Damit die angestoßenen Veränderungen langfristig ihre Wirkung entfalten können, werden mögliche weiterführende Unterstützungsangebote besprochen.
LINKS
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