Unsere Beratungsleistungen
für Unternehmen werden bis zu
80% vom Staat gefördert.
Für unsere Beratungsleistungen mit den nachfolgenden Themenschwerpunkten können Sie als Unternehmen eine staatliche Förderung in Höhe von bis zu 80% erhalten.
staatlich geprüft und autorisiert
Durchstarten nach Corona - Was ist Ihr Thema 2021?
Diese Themen werden gefördert:
Themengebiet I
Mitarbeiter stärken
Personalpolitische Veränderungen können wir im Rahmen des Förderprogramms unternehmensWert: Mensch in den nachfolgenden Handlungsfeldern anstoßen:
I. Personalführung
Eine moderne Personalführung berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten, bindet diese aktiv in Entscheidungen ein und fördert sie unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation.
II. Chancengleichheit + Diversity
Unternehmen schöpfen neue Potenziale, wenn sie den Besonderheiten der eigenen Belegschaft gerecht werden und allen Beschäftigten Entwicklungschancen bieten – unabhängig von Alter, Geschlecht, familiärem oder kulturellem Hintergrund.
III. Wissen & Kompetenz
Wissen muss im Betrieb gehalten und innerbetrieblich weitergegeben werden. Der digitale Strukturwandel erfordert zudem neue Kompetenzen und Qualifikationen. Dafür müssen Beschäftigte gezielt weitergebildet und die Lernmotivation der Belegschaft gefördert werden.
Themengebiet II
Unternehmen stärken
Mit Hilfe der Potentialberatung können Unternehmen uns Zusammenarbeit mit unseren Beratern entlang der nachfolgenden zentralen Themenbereichen beteiligungs-orientiert ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie unternehmensspezifische Lösungen erarbeiten:
I. Arbeitsorganisation
Dabei kann es gehen um die Gestaltung und Steuerung von Strukturen und Prozessen im Betrieb, den Einsatz optimierter Arbeitszeitmodelle, interner / externer Kommunikation und Kooperation, die Einführung innovativer Verfahren zur Orientierung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden.
II. Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung
Themen können sein: Personalentwicklung, Qualifizierungs-beratung, Stärkung der Ausbildungsfähigkeit Innovationen durch kompetente Beschäftigte.
III. Digitalisierung
Hier geht es insbesondere um die Gestaltung von Arbeit und Technik.

Wie kann ich die Förderung beantragen?
Schritt I
Unverbindlichen Telefontermin vereinbaren
Damit wir gemeinsam feststellen können, ob Sie mit Ihrem Unternehmen förderungsfähig sind, brauchen wir zunächst ein paar Eckdaten zu Ihrem Unternehmen.
Vereinbaren Sie hierzu einen kostenlosen Telefontermin mit unseren Beratern.
Schritt III
Der Beratungsprozess
Jetzt geht es los mit der Unternehmensberatung. Je nach Themenschwerpunkt wird die Beratung nun von unseren Beratern durchgeführt.
Schritt II
Erstberatung
Im nächsten Schritt steht der Gang in eine der bundesweit verfügbaren Erstberatungsstellen an. Die Mitarbeiter der Erstberatungsstelle lotsen Sie durch das gewählte Förderprogramm und der Antragstellung.
Schritt IV
Ergebnisgespräch
Sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung erörtern die Erstberatungsstelle gemeinsam mit der Unternehmensführung und Mitarbeiter in einem letzten Schritt des Fördergrogramms gemeinsam das Erreichte.
Damit die angestoßenen Veränderungen langfristig ihre Wirkung entfalten können, werden mögliche weiterführende Unterstützungsangebote besprochen.